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Die Gralsbewegung und ihre Methode der Ausgrenzung und Verbannung im Namen des GRALS und unter dem Zeichen des Kreuzes.

 

GOTTFRIED TANNER

Säntisstrasse 39

CH – 8133 Esslingen                                                                                                                14.01.1994

 

 

Die Gralsbewegung und ihre Methode der Ausgrenzung und Verbannung im Namen des GRALS und unter dem Zeichen des Kreuzes.

 

Klärende Anfragen, offen bekundete Zweifel, Skepsis, Ablehnung von Personenkult, Personenverehrung, Fremdbestimmung und geistiger Belehrung, Mangel an gutgläubigem Vertrauen, Kritik an der Organisation und deren Träger etc., werden von der Leitung als Angriff oder Aufstand gewertet und entsprechend geahndet. Die Organisation zeigt in erschreckenden Masse die Unfähigkeit mit Kritik umzugehen. Es werden Feindbilder geschaffen, die man belasten und an denen man sich durch seine Macht selber bestätigen und hervorheben kann, allerdings nur im Rahmen der Organisation und nicht im Sinne des GRALS. Es sei denn, der GRAL wird mit der Organisation verwechselt.

 

Wer den Unwillen der Führung oder ihrer Bevollmächtigten erregt, gilt als vom rechten Wege des Grals Abgekommener, als von der Lehre Abgefallener. Er trägt in der Organisation fortan das Stigma der Verfemung. Niemand aus der Vereinigung tritt offenkundig für die Ausgestossenen ein, sei es aus Angst vor Repression, aus blindem Glauben an die Führung, aus Furcht sich zu versündigen und seines Platzes im Himmel verlustig zu gehen, aus Trägheit oder bereitwilliger Anpassung, alles, was von oben kommt auch gottgegeben hinzunehmen, um eines vermeintlichen geistigen Vorteils willen.

 

Meiner Verbannung von den Kultstätten des GRALS liegen unter anderem folgende Fakten zu Grunde:

 

Erstens: Mein Ansuchen an Gerhard Inaebnit zur Einsichtnahme in die Vermögensstruktur der Stiftung Hjalfdar in Vaduz, nachdem ich ungebetenen Einblick in die Satzungen dieser Stiftung erhalten hatte.

 

Zweitens: Mein Verlangen an Jürgen Sprick zur Überprüfung der Rechtswirksamkeit des durch die Stiftung geltend gemachten Urheberrechts an den Schriften Abdruschins, nachdem Irmingard Bernhardt den Urheberrechtsprozess in Brasilien verlor.

 

Diese beiden Sachverhalte blieben unbeantwortet!

 

Drittens: Meine sachlich begründeten Vorbehalte an den von Herbert Vollmann veröffentlichten Arbeiten über das Zahlenwissen, sowie der analogen Auslegung des Hexeneinmaleins durch Richard Steinpach, mit meiner Empfehlung, diese Schriften aus dem Verkehr zu ziehen, da sie nachweisbar unzutreffend sind und keinesfalls als Gralsschriften benannt und als aus der Botschaft geschöpft, bezeichnet werden sollten.

 

Viertens: Mein Hinweis an Herbert Vollmann, den hohen, geistigen Begriff des Grals nicht für irdische Zwecke einer Organisation zu verwenden und ihn dadurch der Bedingtheit menschlichen Verhaltens auszusetzen. Auch meine Ablehnung den gewerbsmässig betriebenen Werbefeldzügen gegenüber, in denen die Wahrheit im doppelten Sinne vertrieben wird, dürfte mir keine Sympathien eingetragen haben.

 

Diese Fakten liessen sich durch weitere aktenkundige Beispiele vermehren.

 

Die objektive Überprüfung und sachliche Abklärung der von mir aufgeworfenen Fragen und Beanstandungen wurde durch meinen Ausschluss umgangen.

 

Die Körperschaft der Gralsbewegung schränkt das Grundrecht der Freiheit, anders oder sogar entgegen der Linientreue zu denken und Zweifel, nicht am WORT, sondern an Personen zu hegen, repressiv ein und ist bereit, die Individualität und Integrität Andersdenkender offiziell zu verurteilen und intern an den Pranger zu stellen. Das WORT wird leider nur noch in der verkürzten Perspektive persönlichen Verstehens begriffen.

 

Als Richter und graue Eminenz amtet Herbert Vollmann, der interne Verantwortliche für die geistigen Belange der Organisation. Als Vollstrecker Siegfried Bernhard (geb. Holzäpfel), der Verantwortliche für alle irdischen Angelegenheiten, als ernannter Führer des GRALS auf Erden, als lenkende Hand des universellen göttlichen Willens.

 

Der HERR der Organisation ist nicht Abdruschin und sein WORT. Der HERR, das sind, wie Karlheinz Deschner treffend sagt, die elitären Herren oder Damen der Bewegung selbst. Ihr Einfluss endet mit den Grenzen ihrer Organisation.

 

Wie aus den beigefügten Akten zu entnehmen ist, beginnt das Verbannungsverfahren mit Gesinnungsschnüffelei und Gewissensbefragung. Voruntersuchung, geistige Belehrung, Urteilsfindung und Urteilsspruch liegen in einer Hand. So, wie damals, zur Zeit der Inquisition, genügen zwei Zeugen der Anklage. In meinem Fall waren es Jürgen Sprick und Gerhard Inaebit.

 

Nur der Widerruf der eigenen Überzeugung unter das geforderte Glaubensbekenntnis der Führung, schützt eventuell vor Bestrafung und Ausschluss. Eine Berufung gegen das Urteil, wie das in jedem Rechtsstaat üblich ist, gibt es nicht. Die Verurteilung ist endgültig und lebenslänglich.

 

Die Organisation hat sich selber eine in der Gralsbotschaft nicht verankerte Willkür und Macht verliehen. Nicht mehr die Überzeugung in den Bringer und lebendige WORT der Gralsbotschaft ist das allein Wesentliche und Entscheidende, sondern der Glaube und das Bekenntnis an die Unfehlbarkeit der jeweiligen Führung und das durch die Leitung definierte Wohlverhalten den Funktionsträgern gegenüber.

 

Man muss es als baren Zynismus, oder als totale Verkennung der Realität bezeichnen, wenn Ausschluss und Verbannung mit dem Entzug des Kreuzes, als eine vom Lichte im Namen des GRALS verfügte Hilfestellung, sozusagen als Akt der Gnade für die Betroffenen und deren Umkreis dargestellt werden, wie Gerhard Inaebit es formulierte. Als das Setzen klärender Grenzen im Wirken der Betroffenen. Das Gegenteil trifft zu. Wer seitens der Willkür und Repression nichts mehr zu befürchten hat, der sprengt die ihm verpassten Grenzen klärenden Wirkens und ist frei. Frei vom Bann des Besserwissenwollens anderer.

 

Die Eingriffe in die Eigenpersönlichkeit stehen im vollen Widerspruch zu Aussagen Abdruschins:

 

            „Niemand ist auf Erden, der mich vertreten kann. Daher sollt Ihr nicht auf Persönliches achten. Ihr habt nur
           einen Vorgesetzten, die Empfindung.“

 

            „Ich habe 1927 schon darauf hingewiesen, dass die Leser nur des Wortes selbst und nicht des Bringers achten
           sollen.“

 

            „Ich wollte nie verehrt werden! Das tun nur Schmuser und Schmeichler. Sachlichkeit ist das Wahre! Ihr seid
           alle
Diener des Höchsten, so auch ich!“

 

            „Jeder Einzelne hat seinen eigenen Weg zu der Vervollkommnung zu gehen.“

 

            „Wenn ich auch freudig die Vereinigungen grüsse, so kann ich diese doch nicht führen, mich nicht daran
           beteiligen.“

 

           … Das Kreuz gibt ihm nicht Rechte an den anderen Kreuzträger. Es verbindet auch nicht gegenseitig, sondern
           wirkt und bindet immer nur in ganz gerader Richtung zu


           dem Ursprung der Wahrheit selbst, hält ihn, als sei er mit einem Rettungsseil damit verknüpft, an das er sich
           im Straucheln halten kann, wenn er den Willen dazu hat!  Aber auf diesen Willen allein kommt es an …“

 

Diese Zitate sprechen für sich selbst. Aus ihnen geht hervor, dass sich die Organisation als richtende und verurteilende Instanz zwischen das lebendige WORT und die Menschen geschoben hat, wie das jede Sekte tut. Das Hauptmerkmal einer Sekte liegt ja im totalitären Absolutheitsanspruch einer persönlich vereinnahmten, hierarchisch strukturierten Wahrheit, mit delegierbarer Befugnis und stellvertretender Verantwortung, wie dies beispielsweise in der Mitteilung der Gralsverwaltung vom 20.03.1988 zum Ausdruck kommt:

 

„Als Leiterin der internationalen Gralsbewegung unterstehen alle Gralsbewegungen in den Ländern meinem Schutz. Herabsetzende Angriffe gegen einzelne Gralsbewegungen oder deren von mir eingesetzten Landesleitern, oder bösartige Unterstellungen, welche die menschliche Würde der davon Betroffnen verletzen, richten sich deshalb auch gegen mich. In solchen Fällen sollte sich niemand beklagen, wenn daraus die Folgerung gezogen wird, dass die Betreffenden nicht mehr an Andachten und Feiern teilnehmen können.“

 

Davon steht nichts in der Gralsbotschaft! Dort heisst es in Bezug auf Maria und Irmingard:

 

            „Aber sie verbinden sich nicht in ihren Strahlungen mit der Schöpfung. Achtet dessen wohl!“

 

Das ist doch eine klare Absage an jede Form der Identifikation mit der Führung einer religiösen Organisation, auch wenn sie Gralsbewegung heisst!

 

Mich wird das ernste Wollen nach dem Guten und die Überzeugung in den Bringer und das WORT der Gralsbotschaft nie verlassen. Meine Stellungnahmen entspringen meiner Berufung, unbeirrt für das Wort der Wahrheit zu wirken, bei jeder Gelegenheit, die sich mir bietet. Ich setze mich ein für die Reinerhaltung des WORTES. Jede gegenteilige Behauptung war und ist wahrheitswidrig und eine Unterstellung!

 

Ich dränge meine Überzeugung niemandem auf, bleibt es doch jedem Leser vorbehalten, sich auf Grund der Akten sein eigenes Urteil zu bilden.

 

                                                                       gezeichnet:   (Gottfried Tanner)

 

Anhang:

Brief von Siegfried Bernhardt an Hr. Tanner vom 12.09.1990

Brief von Hr. Tanner an Hr. Bernhardt vom 06.10.1990

Brief von Hr. Bernhardt an Hr. Tanner vom 01.11.1990

Brief von Hr. Tanner an Hr. Bernhardt vom 09.11.1990

Brief von Fr. Andrea Tanner an Hr. Bernhardt vom 08.11.1990

Brief von Fr. Gertrud Tanner an Hr. Bernhardt vom 09.11.1990